Datenschutz

Die Informationen zum allgemeinen Datenschutz ersetzt keine Rechtsberatung. Jede Haftung oder Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird ausgeschlossen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: info@pa-institut.ch

Wie hält das People Attraction Institut den Datenschutz ein?

  • Soweit wir Personendaten (1) von Kunden („Kundendaten“) bearbeiten, beispielsweise bei der Erfassung eines Auftrags oder bei der Initialisierung des Datenspeichers eines Geräts, bearbeiten wir diese nach den Vorgaben des schweizerischen Datenschutzrechts. Dazu gehören besonders das Datenschutzgesetz („DSG“) und die zugehörige Verordnung („VDSG“). Dagegen unterstehen wir nicht der europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“).
  • Wir speichern Kundendaten ausschliesslich in der Schweiz und stellen sicher, dass Kundendaten laufend angemessen gegen unzulässige Bearbeitungen und unberechtigte Zugriffe geschützt sind.
  • Das schweizerische DSG befindet sich zurzeit in Revision. Wir verfolgen den Verlauf der Revision aufmerksam und werden die Vorgaben des revidierten DSG zeitgerecht umsetzen. Ein Inkrafttreten erwarten wir nicht vor 2020.

 

Was habe ich als Kunde zu beachten?

  • Unsere Kunden unterstehen dem auf sie anwendbaren Datenschutzrecht.
  • Die DSGVO ist auf unsere Kunden anwendbar, soweit diese eine Niederlassung in der EU oder im EWR haben, gezielt natürliche Personen in der EU oder im EWR ansprechen, und/oder das Verhalten natürlicher Personen in der EU bzw. dem EWR beobachten, z.B. durch entsprechendes Online-Tracking.
  • Ausserhalb dieser Fälle findet das schweizerische Datenschutzrecht Anwendung, besonders das DSG und die VDSG. Auf kantonale öffentliche Unternehmen findet das kantonale Datenschutzrecht Anwendung.
  • Unsere Kunden sind verpflichtet, die Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts zu kennen, einzuhalten und die Einhaltung nachweisen zu können. Dazu holen sie am besten fachlichen Rat ein, sofern sie über das erforderliche Knowhow nicht selbst verfügen.

Muss ich eine bestimmte Vereinbarung treffen?

  • Je nach Gegenstand des Auftrags bearbeiten wir auch Kundendaten. Soweit es sich dabei ausschliesslich um die Kontaktdaten der Ansprechpersonen bei unseren Kunden handelt, handeln wir datenschutzrechtlich als eigenverantwortliches Unternehmen. Unsere Kunden sind in diesem Fall auch nach der DSGVO (soweit diese auf den Kunden anwendbar ist) nicht verpflichtet, mit uns eine bestimmte Vereinbarung zum Datenschutz zu treffen, aber selbstverständlich bearbeiten wir diese Daten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Wenn es sich dagegen bspw. um die Löschung eines Datenspeichers im Auftrag eines Kunden handelt, bearbeiten wir die entsprechenden Kundendaten nur im Auftrag und auf Weisung unserer Kunden. Für solche Daten haben wir die Stellung eines Auftragsverarbeiters. Soweit unsere Kunden der DSGVO unterstehen, müssen sie mit uns als ihrem Auftragsverarbeiter in diesem Fall eine weitergehende Vereinbarung treffen. Um unseren Kunden dabei zu unterstützen, stellen wir für diesen Fall einen entsprechenden Vertragszusatz zur Verfügung.
 
Dezember 2021

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